· Fachbeitrag · § 17 EStG
Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers
| Der aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung erzielte Erlös führt nicht zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit, wenn die Beteiligung nicht zum Betriebsvermögen der freiberuflichen Tätigkeit gehört. |
Sachverhalt
Streitig war, ob ein Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gemäß § 18 EStG zu erfassen ist.
Als Betriebseinnahme kann auch der Erlös aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft anzusehen sein, wenn die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft betrieblich veranlasst war und deshalb zum Betriebsvermögen gehört. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn die Beteiligung dazu bestimmt ist, die betriebliche Betätigung entscheidend zu fördern oder dazu dient, den Absatz von Produkten zu gewährleisten.
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