· Fachbeitrag · § 18 EStG
Steuerfreiheit eines Heisenbergstipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Einnahmen aus einem Heisenbergstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind weder nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG noch nach § 22 Nr. 1 EStG steuerbar. Im Falle einer Steuerbarkeit wären jedenfalls die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG erfüllt. |
Sachverhalt
Streitig war die Steuerbarkeit und die Steuerfreiheit eines Heisenbergstipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Entscheidung
Nach Auffassung des FG spricht viel dafür, schon die Steuerbarkeit derartiger Bezüge zu verneinen. Denn der Begriff der steuerbaren Einkünfte zielt auf solche Vermögensmehrungen, die am Markt erwirtschaftet werden und somit zum Erwerbseinkommen zählen.
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