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  • · Fachbeitrag · § 3 EStG

    Steuerfreiheit eines Heisenberg-Stipendiums

    Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob Einnahmen aus einem Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) steuerbar, jedenfalls aber gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerbefreit sind. Der BFH hat die Steuerfreiheit im Streitfall bejaht.

     

    Hintergrund

    Nach § 3 Nr. 44 Satz 1 EStG sind Stipendien steuerfrei, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden.