· Fachbeitrag · § 3 EStG
Steuerfreiheit eines Heisenberg-Stipendiums
Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein. |
Sachverhalt
Streitig war, ob Einnahmen aus einem Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) steuerbar, jedenfalls aber gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerbefreit sind. Der BFH hat die Steuerfreiheit im Streitfall bejaht.
Hintergrund
Nach § 3 Nr. 44 Satz 1 EStG sind Stipendien steuerfrei, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden.
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