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  • 14.07.2022 · Fachbeitrag · § 18 EStG

    Vergütung für die Tätigkeit eines tageweise beim Europarat beschäftigten Dolmetschers

    | Eine Vergütung, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, ist nicht nach dem Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats vom 2.9.49 steuerbefreit. Einer Verfügung des Generalsekretärs des Europarats, die hinsichtlich einer solchen Vergütung Steuerfreiheit gewährt, kommt keine Bindungswirkung zulasten des nationalen Besteuerungsrechts zu. |