· Fachbeitrag · § 19 EStG
Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen
Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Steuerpflicht. |
Sachverhalt
Der unbeschränkt Steuerpflichtige, ein Bundesbeamter, hatte im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland Arbeitslohn ‒ sogenannten Drittlohn von der EU ‒ gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erhalten.
Entscheidung
Der BFH entschied, dass die EU-Gelder nach § 19 EStG steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen und diese nicht steuerfrei sind.
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