Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 19 EStG

    Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen

    Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Steuerpflicht.

     

    Sachverhalt

    Der unbeschränkt Steuerpflichtige, ein Bundesbeamter, hatte im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland Arbeitslohn ‒ sogenannten Drittlohn von der EU ‒ gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erhalten.

     

    Entscheidung

    Der BFH entschied, dass die EU-Gelder nach § 19 EStG steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen und diese nicht steuerfrei sind.