· Fachbeitrag · § 19 EStG
Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn. |
Sachverhalt
Im Streitfall war die Steuerpflichtige seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig. Da der Sohn der Gründungsgesellschafter als Unternehmensnachfolger ausschied, beschlossen diese, die Leitung des Unternehmens zur Sicherung der Unternehmensfortführung in die Hände der Steuerpflichtigen und der weiteren Mitglieder der Führungsebene zu legen. Hierzu übertrugen sie jeweils 5,08 % der Anteile schenkweise an die Steuerpflichtige sowie an vier weitere Personen.
Das FA sah den in der schenkweisen Übertragung liegenden geldwerten Vorteil als steuerpflichtigen Arbeitslohn an.
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