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  • · Fachbeitrag · § 19 EStG

    Kindergeldzahlung an den Arbeitgeber im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung

    Das im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetretene und an diesen gezahlte Kindergeld mindert im Jahr der Zahlung den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtigen sind japanische Staatsbürger und wurden im Streitjahr (2018) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Sie haben zwei Kinder. Als Angestellter der A Ltd., Japan arbeitete der Ehemann im Rahmen einer befristeten Entsendung von Oktober 2017 bis August 2019 für die B GmbH (GmbH) in Y. Hierfür erhielt er sowohl von der japanischen Muttergesellschaft als auch von der GmbH Gehalt. Die Auszahlung erfolgte im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung.

     

    Im Mai 2018 beantragte der Steuerpflichtige Kindergeld für die beiden Kinder der Eheleute und bestimmte, das Kindergeld solle auf ein Konto einer anderen Person, nämlich der GmbH, überwiesen werden. Zusammen mit dem Kindergeldantrag gaben die Steuerpflichtigen eine „Verzichtserklärung“ ab, in der sie ihr Einverständnis erklärten, dass das von der Familienkasse zu zahlende Kindergeld nicht an sie ausgezahlt, sondern zugunsten der GmbH verbucht werde. Hintergrund sei, dass die GmbH für sämtliche Lohnsteuern, die im Zusammenhang mit der Entsendung anfielen, eintrete. Die zuständige Familienkasse setzte Kindergeld ab Januar 2018 fest und zahlte dieses antragsgemäß auf ein Konto der GmbH aus.

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