· Fachbeitrag · § 20 EStG
Erträge aus der Rückzahlung von Anleihen als Einkünfte aus § 20 EStG
| Die Einführung des § 52a Abs. 10 Satz 7 2. Hs. EStG durch das JStG 2009 (jetzt § 52 Abs. 28 Satz 16 letzter Hs.) verstößt weder gegen den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Vertrauensschutzgrundsatz noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Dabei geht es um die Besteuerung von Erträgen aus der Rückzahlung von Anleihen als Einkünfte aus Kapitalvermögen. |
Sachverhalt
Streitig war die steuerliche Qualifikation von Erträgen aus der Rückzahlung von Anleihen. Die Frage dabei lautete, ob es sich um ein nicht steuerbares Veräußerungsgeschäft außerhalb der Jahresfrist des § 23 EStG handelt oder um Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG in der Fassung ab dem 1.1.2009.
Entscheidung
Das FG entschied, dass es sich bei den vom Steuerpflichtigen erzielten, der Höhe nach unstreitigen Gewinne aus der Rückzahlung der streitgegenständlichen Anleihen um steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt.
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