· Fachbeitrag · § 20 EStG
Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Kauf einer Wohnung
| Wenn die Finanzierung und der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Dritten vermittelt worden ist und dieser eine Falschberatung u. a. wegen eines überhöhten Kaufpreises und falscher Angaben zur Rentabilität des Objektes vorgenommen hat, stellen die Ausgleichszahlungen des Dritten an den Käufer wegen entgangener Zinserträge des eingesetzten Kapitals keine Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Es handelt sich stattdessen um Schadenersatzleistungen wegen vertraglicher Pflichtverletzungen. |
Sachverhalt
Streitig war, ob eine Zahlung an den Steuerpflichtigen aufgrund eines zivilgerichtlichen Vergleichs im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung von Grundeigentum als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist.
Entscheidung
Das FG entschied, dass es sich im Streitfall weder um Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG noch um eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG für solche Kapitaleinkünfte handelte.
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