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  • 11.04.2019 · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

    | Hat ein Steuerpflichtiger in Knock-out-Zertifikate investiert, die durch Erreichen der Knock-out-Schwelle verfallen, kann er den daraus resultierenden Verlust im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen. |