· Fachbeitrag · § 20 EStG
Verlust aus der Veräußerung von Aktien
| Eine Veräußerung i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig. Auch stellt die Veräußerung wertloser Aktien grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO dar, selbst wenn sich der Verkäufer verpflichtet, vom Käufer wertlose Aktien zu kaufen. |
Hintergrund
Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. Dabei bedeutet „Veräußerung“ die entgeltliche Übertragung des ‒ zumindest wirtschaftlichen ‒ Eigentums auf einen Dritten.
Sachverhalt
Im Streitfall ging das Eigentum der Aktien des Steuerpflichtigen auf die Käuferin über, da sie aus dessen Depot aus- und in das Depot der Käuferin eingebucht wurden. Dieser Rechtsträgerwechsel war auch entgeltlich, da die Käuferin an den Steuerpflichtigen einen Kaufpreis von 10 EUR gezahlt hatte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig