· Fachbeitrag · § 20 EStG
Zinsen im Zusammenhang mit einer Rückabwicklung eines Baukredits
| Die im Zusammenhang mit einem Vergleich nach Widerruf eines Baukredits durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen stellen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge dar. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtigen hatten nach einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung den Baukredit für ihr Eigenheim widerrufen. Aufgrund eines Vergleichs zahlte die Bank ihnen für alle aus dem Widerruf entstehenden gegenseitigen Ansprüche einen Betrag i. H. v. rund 4.000 EUR. Zusätzlich behandelte die Bank den Betrag als steuerpflichtigen Kapitalertrag, führte die Kapitalertragsteuer ab und stellte hierfür eine Steuerbescheinigung aus.
Dagegen waren die Steuerpflichtigen der Auffassung, dass die Bank den Vergleichsbetrag zu Unrecht als Kapitalertrag behandelt und Kapitalertragsteuer abgeführt habe. Nach ihrer Auffassung handele es sich um eine steuerfreie Entschädigungszahlung. Das FA sah sich dagegen an die Steuer-bescheinigung gebunden und besteuerte den Gesamtbetrag.
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