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  • · Fachbeitrag · § 21 EStG

    Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung

    Erstattet eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter im Zuge der schadenersatzrechtlichen Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs seine Einlage, handelt es sich beim Gesellschafter ertragsteuerrechtlich um einen Vorgang auf der Vermögensebene. Dieser führt bei ihm nicht zu steuerbaren Einnahmen. Unerheblich ist, wie die Gesellschaft die ursprüngliche Einlageleistung verwendet hat. Kosten für einen Zivilprozess und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die schadenersatzrechtliche Rückabwicklung eines Beteiligungserwerbs an einer vermögensverwaltenden KG und den damit im Zusammenhang stehenden Kosten für einen Zivilprozess und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten. Das FA lehnte die steuermindernde Berücksichtigung derartiger Kosten ebenso ab wie nachfolgend das FG.

     

    Entscheidung

    Der BFH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.

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