· Fachbeitrag · § 21 EStG
Zivilrechtlicher Vergleich bezüglich einer „Schrottimmobilienfinanzierung“
| Das FG Baden-Württemberg musste über die steuerlichen Folgen eines zivilrechtlichen Vergleichs entscheiden. Bei dem Vergleich ging es um eine sogenannte Schrottimmobilienfinanzierung. Das FG urteilte, dass sich ein Darlehenserlass im Rahmen eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits bezüglich einer „drückervermittelten Schrottimmobilienfinanzierung“ nur unter bestimmten Voraussetzungen steuererhöhend auswirkt. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige 1995 eine mit zwei Bankdarlehen finanzierte Eigentumswohnung erworben, die er anschließend vermietete. Im Dezember 2010 stellte er seine Zins- und Tilgungszahlungen ein. Die Bank betrieb daraufhin die Zwangsvollstreckung in Höhe der Restschuld von rund 150.000 EUR. Der Steuerpflichtige erhob Vollstreckungsgegenklage und machte geltend, die Bank habe sich ihre Darlehensansprüche im Zusammenhang mit einer „drückervermittelten Schrottimmobilienfinanzierung“ durch arglistige Täuschung verschafft.
Im Rahmen eines im Dezember 2012 geschlossenen Vergleichs leistete der Steuerpflichtige eine Einmalzahlung von 88.000 EUR und die Bank verpflichtete sich, die Darlehen gegen den Steuerpflichtigen nicht weiter geltend zu machen.
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