· Fachbeitrag · § 22 EStG
Besteuerung der Auszahlung aus dem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan
| Die Auszahlung aus dem US-amerikanischen 401 (k) Pensions-Plan unterliegt lediglich in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der Leistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge der inländischen Besteuerung. |
Hintergrund
Die Altersvorsorge obliegt in den USA weitgehend dem einzelnen Arbeitnehmer. Es gibt allerdings steuerlich geförderte Programme, die eine Beteiligung des jeweiligen Arbeitgebers zur Altersvorsorge zulassen. Eins dieser Programme sind die 401(k)-Pläne. Hierbei handelt es sich um Investmentpläne, bei denen die Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in Investmentfonds anderer Unternehmen anlegen können. Die Einzahlungen in einen 401 (k)-Plan wird für den Arbeitnehmer in der Form steuerlich begünstigt, in der der Anlagebetrag vom jeweiligen steuerlichen Einkommen abgezogen werden kann. Für die Betriebe sind die Zahlungen als Zusatzleistungen ebenfalls steuerlich absetzbar.
Sachverhalt
Streitig war, wie die dem Steuerpflichtigen im Jahr 2011 ausgezahlten Beträge aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan bei der Einkommensteuerveranlagung der Eheleute zu behandeln sind.
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