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  • · Fachbeitrag · § 4 EStG

    Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe

    Die Vergütung des Insolvenzverwalters stellt jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 b) InsVV nicht vorliegen, keine Betriebsausgabe dar.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die Vergütung des Insolvenzverwalters beim Betrieb des Insolvenzschuldners als Betriebsausgabe abgezogen werden kann. Das FG hat dies abgelehnt.

     

    Entscheidung

    Für den Fall eines Verbraucherinsolvenzverfahrens hat der BFH bereits mit Urteil v. 4.8.2016 (VI R 47/13, BStBl II 17, 276) die Treuhändervergütung nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen. Denn die Durchführung eines Insolvenzverfahrens dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird (§ 1 InsO). Ferner soll der redliche Schuldner die Chance erhalten, sich von seinen Schulden zu befreien (§ 1 i. V. m. §§ 287 Abs. 1, 305 InsO).