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  • · Fachbeitrag · § 23 EStG

    Privates Veräußerungsgeschäft bei Anwachsung eines GbR-Anteils und anschließender Veräußerung eines Grundstücks

    Ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 4 EStG liegt auch insoweit vor, als dem Steuerpflichtigen aufgrund des Ausscheidens eines weiteren Gesellschafters aus einer grundbesitzverwaltenden GbR ein weitergehender Gesellschaftsanteil anwächst und die GbR ausgehend von diesem Zeitpunkt den Grundbesitz veräußert.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die Anwachsung eines Anteils an einer GbR und die anschließende Veräußerung eines Grundstücks durch die GbR beim Steuerpflichtigen zu einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG führt.

     

    Entscheidung

    Das FG hat dies bejaht. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG gilt die Anschaffung oder Veräußerung einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter. Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus werden hiervon auch sog. „Mischfälle“ erfasst, in denen entweder das Grundstück durch die Personengesellschaft erworben und anschließend die Beteiligung verkauft wird oder umgekehrt die Beteiligung erworben und anschließend das Grundstück durch die Personengesellschaft veräußert wird.

     

    Vor diesem rechtlichen Hintergrund lag im Streitfall ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Denn der Wortlaut der Vorschrift erfasst nach Auffassung des FG auch die Aufstockung einer schon vorhandenen Beteiligung als Anschaffung „einer“ Beteiligung. Der Hinzuerwerb eines weiteren Anteils an der GbR des Steuerpflichtigen infolge des Ausscheidens von Gesellschaftern führte zu einer Anschaffung eines Grundstücks im Sinne eines privaten Veräußerungsgeschäfts. Konkret hatte der Steuerpflichtige infolge der Anwachsung einen weiteren Anteil an der GbR erworben, was gemäß § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG als anteilige Anschaffung des Wirtschaftsguts Grundstück gilt.

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 49781930

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