· Fachbeitrag · § 23 EStG
Selbstgenutzte Wohnung: Folgen einer kurzzeitigen Vermietung im Veräußerungsjahr
| Verkauft der Steuerpflichtige eine Immobilie, die er vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworben und seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, muss er den Veräußerungsgewinn auch dann nicht versteuern, wenn er die Wohnung im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet hatte. |
Grundsatz
Von der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG ausgenommen sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG Wohnungen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung entweder
- ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (1. Alternative) oder
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