· Fachbeitrag · § 23 EStG
Veräußerung eines Mobilheims ist kein privates Veräußerungsgeschäft
Der Verkauf eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims ohne das Grundstück unterliegt nicht der Einkommensbesteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige 2011 ein sogenanntes Mobilheim ohne Grundstück als „gebrauchtes Fahrzeug“ von einer Campingplatzbetreiberin erworben und anschließend vermietet. Dabei handelte es sich um ein Holzhaus mit einer Wohnfläche von 60 qm, das auf einer vom Steuerpflichtigen gemieteten 200 qm großen Parzelle auf einem Campingplatz ohne feste Verankerung stand. Dort befand sich das Mobilheim bereits seit seiner erstmaligen Aufstellung 1997. Der Erwerbsvorgang unterlag seinerzeit der Grunderwerbsteuer.
Im Jahr 2015 veräußerte der Steuerpflichtige dieses Mobilheim mit Gewinn. Das FA unterwarf den Vorgang der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.
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