· Fachbeitrag · § 23 EStG
Veräußerung eines wohnrechtsbelasteten Grundstücks
| Wird ein Grundstück unter Wohnrechtsvorbehalt von der Mutter auf die Tochter übertragen und veräußert diese das Grundstück innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG , entfällt die Veräußerungsgewinnbesteuerung nicht wegen vorheriger Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. |
Sachverhalt
1998 erwarb die Mutter der Steuerpflichtigen ein bebautes Grundstück. 2004 übertrug die Mutter dieses Grundstück unter Wohnrechtsvorbehalt auf ihre Tochter, die wiederum das Objekt in 2007 entgeltlich veräußerte. Streitig war nun, ob der hierbei entstandene Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG zu besteuern ist.
Im Einspruchsverfahren machte die Tochter geltend, dass die Besteuerung nach § 23 EStG aufgrund der durchgehend vorgelegenen Selbstnutzung durch die Wohnberechtigte ausgeschlossen sei.
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