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  • · Fachbeitrag · § 23 EStG

    Verkauf eines Gartengrundstücksteils

    Der Verkauf eines Gartengrundstücksteils ist bei weiterhin bestehender Wohnnutzung nicht von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen, so ein Urteil des FG Niedersachsen.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtigen bewohnten ein bebautes Grundstück zu eigenen Wohnzwecken. Da auf ihrem Grundstück noch ein weiteres Gebäude errichtet werden konnte, veranlassten sie die Teilung des Flurstücks in zeitlichem Zusammenhang mit Verkaufsgesprächen. Das neue entstandene Flurstück lag vom Wohnhaus der Steuerpflichtigen betrachtet als Streifen am Ende des insgesamt rechteckig geschnittenen Grundstücks. Im Juni 2019 veräußerten sie das neu entstandene Flurstück innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 EStG mit Gewinn.

     

    Entscheidung

    FA und nachfolgend auch das FG sahen damit den Tatbestand des privaten Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG verwirklicht. Eine Befreiung aufgrund einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG lag nach Auffassung des Gerichts nicht vor.