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  • · Fachbeitrag · § 24 EStG

    Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung

    Die Vereinbarung einer pauschalen Entschädigung zur Abgeltung möglicherweise durch eine Umbau- und Sanierungsmaßnahme an einem Gebäude verletzter Urheberrechte eines Architekten führt bei dessem Erben, der die Vereinbarung getroffen hat und selbst kein Freiberufler ist, zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall war die Steuerpflichtige Erbin und damit Gesamtrechtsnachfolgerin (§ 1922 BGB) ihres 2009 verstorbenen Vaters. Dieser übte als Architekt einen freien Beruf aus und erzielte damit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

     

    Mit dem Erbfall ging das Betriebsvermögen des Erblassers auf die Steuerpflichtige als Erbin über. Denn der Tod eines Freiberuflers führt weder zu einer Betriebsaufgabe noch geht das der Freiberuflichkeit dienende Betriebsvermögen durch den Erbfall in das Privatvermögen der Erben über. Das freiberufliche Betriebsvermögen des Erblassers wird zum Betriebsvermögen des Erben oder der Miterben.