· Fachbeitrag · § 25 EStG
Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung
Ein freiberuflicher Künstler verfügte nur über einen älteren PC (mit Betriebssystem Windows XP) sowie einen nach seinen Angaben störanfälligen Internetanschluss, zudem jedoch über einen E-Mail-Account sowie eine eigene Website zur eigenen Vermarktung. Trotzdem ist er zur Abgabe einer elektronischen Einkommensteuererklärung nebst Einnahmenüberschussrechnung verpflichtet, wenn er die als Grund für eine Unzumutbarkeit der elektronischen Steuererklärungsabgabe angeführten gesundheitlichen Probleme sowie die behauptete fehlende Eignung seiner veralteten EDV-Ausstattung bzw. seines störanfälligen Internetanschlusses für die Nutzung des Elsteronline-Verfahrens nicht glaubhaft gemacht bzw. nachgewiesen hat. |
Sachverhalt
Streitig war die Befreiung u. a. von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung nebst Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für 2021 (Streitjahr), die der Steuerpflichtige geltend machte.
Entscheidung
FA und nachfolgend auch das FG lehnten dies ab.
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