13.02.2025 · Fachbeitrag · § 26 EStG
Keine Zusammenveranlagung bei im Heimatstaat nicht anerkannter Ehe nach traditionellem Ritus
| Eine nach traditionellem Roma-Ritus geschlossene „Ehe“ erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 26 EStG für eine Zusammenveranlagung, solange diese Ehe nicht vom Heimatstaat als rechtsgültig anerkannt ist. |
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