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  • 13.08.2019 · Fachbeitrag · § 3 EStG

    Aus der Landeskasse gezahlte Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche

    | Die aus der Landeskasse für die selbstständige Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin gezahlten Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 26b EStG in Höhe von 2.100 EUR/ab 2013 in Höhe von 2.400 EUR steuerfrei. Soweit die Vergütungen den Freibetrag nach § 3 Nr. 26b EStG übersteigen, sind sie steuerpflichtig. |