13.08.2019 · Fachbeitrag · § 3 EStG
Aus der Landeskasse gezahlte Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche
| Die aus der Landeskasse für die selbstständige Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin gezahlten Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 26b EStG in Höhe von 2.100 EUR/ab 2013 in Höhe von 2.400 EUR steuerfrei. Soweit die Vergütungen den Freibetrag nach § 3 Nr. 26b EStG übersteigen, sind sie steuerpflichtig. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig