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  • · Fachbeitrag · § 3 EStG

    Behandlung von Pflegegeldern für die intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen

    Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. d. § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob Pflegegelder für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher durch die Steuerpflichtige steuerfreie Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG sind.

     

    Entscheidung

    Nach der vorgenannten Vorschrift sind u. a. Bezüge aus öffentlichen Mitteln steuerfrei, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung unmittelbar zu fördern. Ersetzen die Pflegegeldzahlungen den sachlichen und zeitlichen Aufwand der Pflegeeltern nicht und ist dies auch nicht beabsichtigt, sind sie als steuerfreie Beihilfe i. S. d. § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG anzusehen.