· Fachbeitrag · § 3 EStG
Gewinnermittlungsverbot bei steuerfreien Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG
§ 3 Nr. 72 Satz 2 EStG enthält ein Gewinnermittlungsverbot und keine bloße Befreiung von der Pflicht zur Gewinnermittlung. Damit dürfen nach Einführung der Steuerbefreiung ab dem Veranlagungszeitraum 2022 keine Betriebsausgaben mehr abgezogen werden, selbst wenn diese auf steuerpflichtige Einnahmen früherer Veranlagungszeiträume entfallen, so das Urteil des FG Nürnberg. |
Sachverhalt
Streitig war, ob § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG nur eine Befreiung von der Gewinnermittlungspflicht oder ein Gewinnermittlungsverbot beinhaltet, das den Abzug von Umsatzsteuerzahlungen für das Jahr 2021 im Jahr 2022 erfasst.
Entscheidung
Nach Auffassung des FG Nürnberg liegt ein Gewinnermittlungsverbot vor. Ein Gewinnermittlungsverbot und damit auch ein Betriebsausgabenabzugsverbot ergibt sich aus § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG. Nach dieser Vorschrift sind steuerfrei:
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