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  • · Fachbeitrag · § 3 EStG

    Teilnahme an Gesundheitstagen: Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nicht nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei

    Mit Präventionsleistungen im Zusammenhang stehende unentgeltliche oder vergünstigte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers sind regelmäßig nicht nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei. Dies hat der BFH aktuell geurteilt.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ermöglichte die Steuerpflichtige ihren Arbeitnehmern die Teilnahme an sogenannten Gesundheitstagen. Die Veranstaltungen begannen jeweils freitags um 12:00 Uhr und endeten sonntags um 13:30 Uhr oder 14:00 Uhr. Die Steuerpflichtige sorgte für die kostenlose Unterbringung der Teilnehmer und behandelte die Vorteile aus der vergünstigten Teilnahme an den Gesundheitstagen insgesamt als steuerfreien Arbeitslohn gemäß § 3 Nr. 34.

     

    Dagegen vertrat das FA die Auffassung, die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG erstrecke sich nicht auf Neben- oder Zusatzleistungen, wie die Kosten der Verpflegung und Unterkunft. Für die auf diese geldwerten Vorteile entfallende, nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer nahm das FA die Steuerpflichtige für den Streitzeitraum durch Nachforderungsbescheid gemäß § 40 Abs. 1 EStG in Anspruch.