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  • · Fachbeitrag · § 33 EStG

    Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft

    Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft („Leihmutterschaft“) als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind.

     

    Die Steuerpflichtigen sind zwei Männer, die im Streitjahr 2017 die Ehe geschlossen haben und zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machten sie Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Ersatzmutterschaftsverhältnis wurde in den USA begründet und durchgeführt. Das FA ließ die geltend gemachten Aufwendungen nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zu, mit der Begründung, dass „die Behandlung einer Leihmutterschaft gem. § 1 Abs. 1 ESchG (Embryonenschutzgesetz) in Deutschland verboten“ sei.