· Fachbeitrag · § 33 EStG
Kosten eines Prozesses auf nachehelichen Unterhalt
Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte oberhalb des Existenzminimums erzielt. |
Sachverhalt
Streitig war die steuerliche Berücksichtigung von Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts als außergewöhnliche Belastung. FA und nachfolgend auch das FG lehnten den steuermindernden Abzug der Prozesskosten mangels Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage ab.
Entscheidung
Bei den geltend gemachten Gerichts- und Anwaltskosten handelte es sich nach Meinung des FG um Prozesskosten. Das FG entschied, dass die Steuerpflichtige ohne die gerichtliche Geltendmachung des nachehelichen Unterhalts nicht Gefahr lief, ihre Existenzgrundlage zu verlieren und ihre lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.
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