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  • · Fachbeitrag · § 33 EStG

    Prozesskostenabzugsverbot im Falle von Kosten Dritter

    Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind auch die Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, die für die Führung eines Rechtsstreits ‒ hier eines Strafverfahrens ‒ eines Dritten (beispielsweise eines Angehörigen) aufgewendet worden sind.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die Steuerpflichtigen Aufwendungen für die Strafverteidigung ihres Sohnes als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend machen können.

     

    Entscheidung

    Der BFH hat dies verneint.