13.01.2022 · Fachbeitrag · § 33 EStG
Psychotherapeutische Behandlung als außergewöhnliche Belastung
| Aufwendungen für Maßnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist, bedürfen des Nachweises der Zwangsläufigkeit durch ein vor Beginn der Heilmaßnahmen ausgestelltes amtsärztliches Gutachten. Ausreichend ist auch der Nachweis durch eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenkasse. Eine Bescheinigung eines Allgemeinmediziners ist nach Auffassung des hessischen FG nicht ausreichend. |
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