17.08.2021 · Fachbeitrag · § 33 EStG
Sanierung einer Dachgeschosswohnung als außergewöhnliche Belastung
| Müssen die Steuerpflichtigen den von ihnen durchgeführten Ausbau einer Dachgeschosswohnung in einem Altbau infolge gravierender Verstöße gegen baurechtliche und brandschutzrechtliche Vorschriften wieder komplett rückgängig machen sowie anschließend erneut durchführen und können tatsächlich bestehende Regressansprüche gegen die zwischenzeitlich insolvente Baufirma bzw. den untergetauchten Architekt nicht durchgesetzt werden, so können die Aufwendungen zur Ermöglichung einer erstmaligen bau- und brandschutzrechtskonformen Nutzung der Dachgeschosswohnung nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. |
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