· Fachbeitrag · § 34 EStG
Steuerbarkeit von als Schadenersatz geleisteten Entschädigungen
| Schadenersatz infolge eines Verkehrsunfalls für den Ausfall hinreichend wahrscheinlichen zukünftigen Erwerbseinkommens ist steuerbar. |
Sachverhalt
Streitig war die Steuerbarkeit einer Versicherungsleistung in Höhe von rund 700.000 EUR. Die Steuerpflichtige, 1991 geboren, wurde 2003 Opfer eines schweren Unfalls in der Schweiz und leidet seitdem unter irreversiblen Folgeschäden (Grad der Behinderung 100 % mit Merkzeichen G und H). Nach langwierigen juristischen Auseinandersetzungen mit der Versicherungsgesellschaft des Schädigers erhielt sie verschiedene Leistungen, u. a. auch eine als „Verdienstausfall“ bezeichnete Versicherungsleistung in Höhe von knapp 700.000 EUR, die sie in der Einkommensteuererklärung für 2015 als steuerpflichtige Einnahme nach §§ 19, 24 Nr. 1a EStG erklärte.
Nach erklärungsgemäßer Veranlagung und ermäßigter Besteuerung der Entschädigung nach § 24 Nr. 1a, § 34 Abs. 1 EStG legte sie gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch ein mit der Begründung, die Leistung sei nicht im Zusammenhang mit einer real existierenden Erwerbstätigkeit gezahlt worden, sondern im Rahmen der „Genugtuung“ nach schweizerischem Zivilrecht. Die Leistung stelle damit eine Schmerzensgeld- bzw. Schadenersatzleistung dar.
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