15.04.2020 · Fachbeitrag · § 35a EStG
Aufwendungen für die häusliche Pflege eines in eigenem Haushalt lebenden Angehörigen
| § 35a EStG begünstigt nur Aufwendungen für die ambulante Pflege von Angehörigen im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen, nicht für die ambulante Pflege eines im eigenen Haushalt lebenden Angehörigen. |
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