· Fachbeitrag · § 35a EStG
Statiker erbringt keine Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a EStG
Eine Steuerermäßigung für die Berechnung eines Statikers kann nach Meinung des BFH auch dann nicht gewährt werden, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich war. |
Grundsatz
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % (§ 35a EStG).
Sachverhalt
Im Streitfall wurde ein Handwerksbetrieb mit dem Austausch schadhafter Dachstützen beauftragt. Nach Einschätzung des Handwerksbetriebs war für die fachgerechte Ausführung dieser Arbeiten zunächst eine statische Berechnung erforderlich, die sodann auch von einem Statiker durchgeführt wurde. Neben der ‒ insoweit unstreitigen ‒ Steuerermäßigung für die Handwerkerleistung (Dachstützenaustausch) beantragten die Steuerpflichtigen diese auch für die Leistung des Statikers.
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