· Fachbeitrag · § 37a EStG
Anwendungsbereich der Pauschalbesteuerung nach § 37a EStG
Verwendet der selbstständige Steuerpflichtige bei der Buchung einer Dienstreise betrieblich gesammelte Flugmeilen des Miles & More-Programms, wirkt sich dies steuerneutral aus. Die Verwendung der gesammelten Flugmeilen stellt nach Auffassung des hessischen FG eine fiktive Einnahme dar, die den Betriebsausgabenabzug in Höhe des an sich verlangten Flugpreises ausgleicht. |
Sachverhalt
Streitig war die gewinnmindernde Berücksichtigung von Miles and More-Prämien bei den geltend gemachten Reisekosten für Dienstreisen im Rahmen der Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Der Steuerpflichtige ist selbstständig tätig und erbringt als Diplom-Ingenieur Beratungsleistungen im Bereich der Telekommunikation. Seinen Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass er die Kosten für betriebliche Flüge durch Miles & More-Prämien, die er durch betriebliche Reisen erwirtschaftet hatte, bezahlte. Ob ein Teil der gesammelten Prämien auch aus privaten Flügen und Käufen stammte, war streitig. Die Bonusmeilen unterlagen der Pauschalbesteuerung nach § 37a EStG.
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