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  • · Fachbeitrag · § 37b EStG

    Pauschalierung bei Sachzuwendungen

    Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen keine Sachzuwendungen i. S. v. § 37b Abs. 1 und 2 EStG, sondern Barlohn dar.

     

    Streitfrage

    Streitig war, ob für ausländische Arbeitnehmer entrichtete Beiträge an ausländische Pensionsfonds Arbeitslohn darstellen, der gemäß § 37b EStG pauschal besteuert werden kann.

     

    Entscheidung

    Das FA und nachfolgend auch das FG Hamburg haben dies verneint.