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  • · Fachbeitrag · § 3a EStG

    Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

    Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahin gehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien für das Bestehen von Sanierungseignung sind unter anderem das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung. Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a. F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob der Gewinn aus einem im Streitjahr 2014 ausgesprochenen Forderungsverzicht eines Gläubigers die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach § 3a EStG erfüllt. Der BFH hat dies im Streitfall verneint. Er wies zunächst grundsätzlich darauf hin, dass für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a. F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen ist.

     

    Entscheidung

    Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahin gehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste.