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  • · Fachbeitrag · § 3c EStG

    Anteiliger Betriebsausgabenabzug für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding

    Bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, deren Tätigkeit ausschließlich darin besteht, einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft zu halten, um daraus Dividendenerträge zu erzielen, die nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerfrei sind, stehen laufende Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten mit zum Teil steuerbefreiten Einnahmen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang. So lautet ein aktuelles Urteil des BFH.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob Aufwendungen nach § 3c Abs. 2 EStG im Jahr 2017 nur anteilig als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

     

    Die Steuerpflichtige ist eine im Jahr 2004 gegründete GmbH & Co. KG. Ihre Kommanditisten waren im Streitjahr die Geschwister A zu 43,75 % sowie B, C und D zu jeweils 18,75 %. Komplementärin der Steuerpflichtigen war die nicht am Vermögen beteiligte L-GmbH. Geschäftsführer der L-GmbH war A.