· Fachbeitrag · § 4 EStG
Erwerb einer Rückdeckungsforderung und die Bilanzierung der Anschaffungskosten
| Ein Einmalbetrag zum Erwerb eines Rückdeckungsanspruchs für eine gewährte Pensionszusage ist bei der EÜR im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe abziehbar. Es handelt sich nicht um die Anschaffung von Wertpapieren. § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG ist nicht anwendbar. Das hat der BFH aktuell entschieden. |
Hintergrund
Bei der Einnahmenüberschussrechnung sind Ausgaben, die mit dem Erwerb von Umlaufvermögen verbunden sind a‒ anders als beim Erwerb von Anlagevermögen ‒ im Jahr der Verausgabung gewinnwirksam abzuziehen Davon gibt es nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG allerdings auch Ausnahmen.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten
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