· Fachbeitrag · § 4 EStG
Fehlerhafte Behandlung landwirtschaftlicher Grundstücke als Privatvermögen
| Parzellenweise verpachtete landwirtschaftliche Grundstücke stellen ohne ausdrückliche Entnahmeerklärung weiterhin Betriebsvermögen dar. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige war Eigentümer mehrerer Grundstücke, die er von seiner Ehefrau und diese wiederum von ihrem Vater geerbt hatten. Der Schwiegervater bewirtschaftete die Grundstücke ursprünglich im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs selbst und verpachtete sie ab 1965 an verschiedene Pächter. Nach dem Tod ihres Vaters gab die Ehefrau des Steuerpflichtigen im Jahr 1980 gegenüber dem Finanzamt die Verpachtung der Nutzflächen an. Auf weitere Nachfrage teilte der Landwirtschaftliche Kreisverband dem FA mit, dass mit der Verpachtung und Veräußerung des Inventars die wesentlichen Grundlagen des Betriebs abgegeben seien, sodass eine Aufgabe im Ganzen anzunehmen sei.
Das FA ging nach diesen Informationen von einer Betriebsaufgabe in verjährter Zeit aus und veranlasste diesbezüglich nichts weiter. Nach dem Tod seiner Frau im Jahr 1982 erklärte der Kläger weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus den Grundstücken. In mehreren Betriebsprüfungen ab dem Jahr 1988 behandelte das FA die Grundstücke ebenfalls als Privatvermögen.
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