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  • · Fachbeitrag · § 4 EStG

    Häusliches Arbeitszimmer bei alleiniger Nutzung durch einen Lebensgefährten

    Nutzt der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin angemieteten Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer allein als Mittelpunkt seiner beruflichen Betätigung zur Einkünfteerzielung, sind die auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen bei ihm in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern er Aufwendungen in mindestens dieser Höhe getragen hat.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Kosten für ein Arbeitszimmer, die (da das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt) keinen Abzugsbeschränkungen unterliegen, auch in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.

     

    Entscheidung

    Das FG stellte heraus, dass für die Beurteilung, in welchem Umfang Mietaufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sind, die für die Abzugsfähigkeit von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Finanzierungsaufwendungen entwickelten Grundsätze entsprechend gelten. Diese stellen sich ‒ jedenfalls bezogen auf Ehegatten ‒ zusammengefasst wie folgt dar: