· Fachbeitrag · § 4 EStG
Kosten für den begleitenden Ehegatten zu Kongressen sind keine Betriebsausgaben
| Begleitet die Ehefrau den Ehegatten auf beruflichen Auslandsreisen, so sind die auf die Frau entfallenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Etwas anderes könnte allenfalls gelten, wenn der Ehegatte fachlich vorgebildet ist oder zum Teilnehmer in einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis steht, so das FG Münster in einem aktuellen Urteil. |
Sachverhalt
Der selbstständige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nahm an internationalen Fachtagungen teil und begehrte die steuermindernde Berücksichtigung der Reisekosten, die im Zusammenhang mit den Fachtagungen entstanden waren. Über die Veranstaltungsdauer hinaus wurden die Aufenthalte verlängert. Zudem begleitete den Steuerpflichtigen auch dessen Ehefrau. Das FA versagte den geltend gemachten Betriebsausgabenabzug u. a., soweit die Ausgaben auf die begleitende Ehefrau entfielen.
Entscheidung
Das FG wies die Klage ab. Im Streitfall war zwar die Teilnahme des Steuerpflichtigen an der jährlich stattfindenden Konferenz ‒ im Streitjahr 2008 in Delhi ‒ durch seine berufliche Tätigkeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer veranlasst. Die Kontaktaufnahme, der Informationsaustausch und die fachliche Zusammenarbeit mit Berufskollegen aus anderen Ländern standen in direktem wirtschaftlichen Zusammenhang mit seinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 EStG.
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