· Fachbeitrag · § 4 EStG
Supersportwagen: Nicht jeden Wagen kann man als Betriebsausgabe absetzen
Die Anschaffung eines Supersportwagens, der sich nach seinem Erscheinungsbild als Prototyp eines Sportwagens darstellt, der trotz serienmäßiger Herstellung im Straßenbild Aufsehen erregt, der sportlichen Betätigung dient und geeignet ist, ein Affektionsinteresse des Halters auszulösen und typisierend den privaten Interessen zu dienen, fällt unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um eine GmbH, die zu einem mittelständischen Konzern mit über 1.300 Mitarbeitern und über 40 Tochtergesellschaften gehört. Im Streitjahr 2012 erzielte sie einen Umsatz in dreistelliger Millionenhöhe. Die GmbH ist in unterschiedlichen Branchen, u. a. der Automobilindustrie, tätig. In 2012 erwarb sie einen sog. Supersportwagen zu einem Kaufpreis von 218.800 EUR, der dem Geschäftsführer für Dienstfahrten zur Verfügung stand. In den Jahren 2012 und 2013 nahm die GmbH an verschiedenen Rennsportveranstaltungen teil. 2013 begründete sie den Geschäftsbereich „Motorsport“ und führte ab 2015 eigene Rennsportveranstaltungen durch. Außerdem schloss sie Sponsorenverträge mit mehreren Firmen ab.
Der Sportwagen verfügte über eine Straßenzulassung und wurde nicht als Rennfahrzeug eingesetzt. Vielmehr wurde dieser bei den Veranstaltungen den eingeladenen Sponsoren und Kunden zur Verfügung gestellt, um diesen ein „Rennfeeling“ zu ermöglichen.
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