· Fachbeitrag · § 4 EStG
Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur
Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen. Die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen anderen Rechtsträger führt mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG nicht zu einer ‒ überentnahmemindernden ‒ Einlage beim übertragenden Rechtsträger. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die Übertragung einer Reinvestitionsrücklage gemäß § 6b EStG von einer Mutter- auf die Tochtergesellschaft bei der Ermittlung der Überentnahmen wie eine Einlage zu berücksichtigen ist.
Entscheidung
Die Revision des Steuerpflichtigen hatte keinen Erfolg. Der BFH entschied, dass weder die konzernintern verwendeten Entnahmebeträge noch der nach § 6b EStG übertragene Gewinn zu einer Minderung der Überentnahmen i. S. d. § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG führt.
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