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  • · Fachbeitrag · § 49 EStG

    Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen

    Zinsen aus Wandelanleihen führen nach Meinung des BFH zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob Zinserträge eines ausländischen Anteilseigners aus Wandelanleihen, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind, in den Streitjahren (2012 und 2013) der beschränkten Steuerpflicht unterlagen und damit zur Kapitalertragsteuerpflicht führten.

     

    Die Steuerpflichtige war im Inland beschränkt steuerpflichtig. In den Streitjahren erzielte sie Zinserträge aus Wandelanleihen. Emittentin der Anleihe und Schuldnerin der Kapitalerträge war die im Inland ansässige Beigeladene. Bei der Auszahlung der Zinsen an die Steuerpflichtige hatte die Beigeladene keine Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt.