· Fachbeitrag · § 5 EStG
Verluste aus Termingeschäften
| Bei einem im Zusammenhang mit einem variabel verzinslichen betrieblichen Darlehen abgeschlossenen Zins-Währungsswaps handelt es sich um ein Termingeschäft i. S. v. § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG. Darlehens- und Zinswährungsswapgeschäfte bilden keine Bewertungseinheit. |
Sachverhalt
Streitig war die steuerliche Behandlung von Verlusten aus Swapgeschäften. Das FA hatte die Darlehens- und Swapgeschäfte nicht zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst und die aus den Swapverträgen resultierenden Verluste der Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG unterworfen.
Entscheidung
Diese Rechtsauffassung vertrat auch das FG im Klageverfahren. Bei den von der KG abgeschlossenen Zinswährungsswaps handelte es sich zwar um schwebende Geschäfte, die als solche nicht in der Bilanz auszuweisen sind. Die Swapgeschäfte bildeten jedoch keine Bewertungseinheit mit dem Darlehen, sodass es bei den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen bleibt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig