· Fachbeitrag · § 5 EStG
Verluste aus Termingeschäften
| Bei einem im Zusammenhang mit einem variabel verzinslichen betrieblichen Darlehen abgeschlossenen Zins-Währungsswaps handelt es sich um ein Termingeschäft i. S. v. § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG. Darlehens- und Zinswährungsswapgeschäfte bilden keine Bewertungseinheit. |
Sachverhalt
Streitig war die steuerliche Behandlung von Verlusten aus Swapgeschäften. Das FA hatte die Darlehens- und Swapgeschäfte nicht zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst und die aus den Swapverträgen resultierenden Verluste der Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG unterworfen.
Entscheidung
Diese Rechtsauffassung vertrat auch das FG im Klageverfahren. Bei den von der KG abgeschlossenen Zinswährungsswaps handelte es sich zwar um schwebende Geschäfte, die als solche nicht in der Bilanz auszuweisen sind. Die Swapgeschäfte bildeten jedoch keine Bewertungseinheit mit dem Darlehen, sodass es bei den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen bleibt.
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