· Fachbeitrag · § 6 EStG
Anschaffungsnahe Herstellungskosten oder sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand?
| Der Begriff der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG ist gesetzlich nicht definiert und bedarf der Auslegung. Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 i.V.m. § 9 Abs. 5 S. 2 EStG) auch Aufwendungen für Instandsetzung- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ‒ ohne Umsatzsteuer ‒ 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Diese Aufwendungen erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und sind nicht als Werbungskosten sofort abziehbar. |
Sachverhalt
Im Streitfall waren die zusammen zu veranlagenden Eheleute Eigentümer einer im November 2012 zu einem Kaufpreis von 60.000 EUR erworbenen und vermieteten Eigentumswohnung. Die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten betrugen ‒ unstreitig ‒ rund 40.000 EUR.
In ihrer Einkommensteuererklärung für 2014 machten die Steuerpflichtigen sofort abzugsfähige Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von insgesamt rund 12.400 EUR geltend. Diese Aufwendungen entfielen auf die Erneuerung des Badezimmers, auf die Erneuerung der Elektroinstallation, auf den Einbau von zwei Kunststofffenstern sowie auf den Scheibenaustausch einer Zimmertür.
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