· Fachbeitrag · § 6 EStG
Sonderzahlung für Pkw-Leasing eines nicht bilanzierenden Steuerpflichtigen
| Verwendet ein nicht bilanzierungspflichtiger Steuerpflichtiger einen geleasten Pkw für unternehmerische Zwecke und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehört eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen unternehmerischen Nutzung des Pkw zu den sofort abziehbaren Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Bei der Höhe der anteiligen unternehmerischen Nutzung ist auf eine laufzeitbezogene Betrachtungsweise abzustellen. |
Sachverhalt
Streitig war u. a. die steuerliche Behandlung einer im Dezember 2013 getätigten Leasingsonderzahlung für einen geleasten Pkw in der Einnahmenüberschussrechnung. Der Steuerpflichtige begehrte den Sofortabzug der Leasingsonderzahlung i. H. v. ca. 84 % anknüpfend an die berufliche Nutzung in dieser Höhe.
Entscheidung
Diesem Begehren folgte das FG jedoch nicht. Es entschied, dass die Leasingsonderzahlung im Jahr 2013 lediglich entsprechend des laufzeitbezogenen Anteils der unternehmerischen Nutzung i. H. v. 12,16 % bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit und i. H. v. 6,24 % bei den Vermietungseinkünften abziehbar ist.
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